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Rechtsgrundlage
Mütter- und Mutter-/Vater-Kind-Kuren waren bislang Ermessensleistungen
der Krankenkassen. Anträge wurden teilweise mit dem Hinweis abgelehnt,
dass noch nicht alle ambulanten Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft
wurden. Mit dem GKV-WSG wird ausdrücklich klargestellt, dass der Grundsatz
"ambulant vor stationär" im Bereich der Mutter-Kind-Maßnahmen
nicht gilt. Weil die körperlichen und seelischen Belastungen im Familien-
und Erziehungsalltag krank machen können, sind Mütter-, Mutter-Kind-
sowie Vater-Kind-Maßnahmen als stationäre Leistungen der medizinischen
Vorsorge oder Rehabilitation seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der
gesetzlichen Krankenkassen.
Die Überprüfung der Anträge zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt jetzt nicht mehr grundsätzlich, sondern nur noch stichprobenartig. Es obliegt den Krankenkassen, ein Verfahren zur Auswahl der Stichprobe festzulegen.
Voraussetzungen
Grundsätzlich haben alle Frauen und Männer in Familienverantwortung
Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme
nach §§ 24 und 41 SGB V, wenn diese medizinisch indiziert ist und
die Ärztin oder der Arzt die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme
attestiert hat.
Eine Vorsorgebedürftigkeit besteht auch, wenn bei manifester (chronischer) Krankheit
- drohende Beeinträchtigungen der Aktivitäten verhindert werden sollen,
- oder das Auftreten von Rezidiven beziehungsweise Exazerbationen (das heißt
Rückfälle und
Verschlimmerungen) vermieden beziehungsweise deren Schweregrad vermindert
oder dem
Fortschreiten der Krankheit entgegengewirkt werden soll (Sekundärprävention),
- und ein komplexer mehrdimensionaler und interdisziplinärer
Behandlungsansatz erforderlich ist.
Der Antrag
Die Mutter bzw. der Vater stellt den Antrag bei der Krankenkasse. Der
behandelnde Arzt muss vor der Beantragung der Maßnahmen Folgendes
prüfen beziehungsweise festlegen:
- die Vorsorgebedürftigkeit oder Rehabilitationsbedürftigkeit,
- die Vorsorgefähigkeit oder Rehabilitationsfähigkeit,
- die Vorsorgeprognose oder Rehabilitationsprognose sowie das Vorsorgeziel
oder Rehabilitationsziel,
unter Berücksichtigung der Erforderlichkeit eines Milieuwechsels
und der Entlastung von den
Alltagsaufgaben als notwendige Voraussetzung für den Maßnahmenerfolg.
Einige Erläuterungen zum Attest:
Bedürftigkeit
Die Bedürftigkeit ist für Vorsorgemaßnahmen (§ 24 SGB V)
gegeben, wenn erhebliche Risikofaktoren im somatischen oder psychosozialen
Bereich vorliegen, die das Auftreten akuter oder chronischer Erkrankungen
begünstigen oder wahrscheinlich machen. Hierzu zählen im somatischen
Bereich z. B. Übergewicht, Bewegungsmangel und Insuffizienzen des
Bewegungsapparates, im psychosozialen Bereich jegliche Formen von erhöhter
bzw. anhaltender Stressbelastung und ungünstiger Lebensumstände.
Fähigkeit
Bestehende gesundheitliche Risikofaktoren oder chronische Erkrankungen
müssen grundsätzlich durch die Therapiemaßnahme behebbar
oder positiv beeinflussbar, also einem entsprechenden Therapiekonzept
zugänglich sein. Hierzu wird die Formulierung entsprechender Kurziele
gefordert. Die Patientin/der Patient muss zur Nutzung der Therapieangebote
und zur weitergehenden Selbstversorgung bzw. Versorgung der Kinder in der Lage sein.
Motivation
Eine Veränderungsmotivation und der Wille zur aktiven Teilnahme und
Nutzung entsprechender therapeutischer Maßnahmen müssen bei der
Patientin/dem Patienten erkennbar sein.
Empfehlung einer Mutter-/Vater-Kind-Klinik
Die einzelnen Kureinrichtungen verfügen über unterschiedliche
Behandlungsschwerpunkte. Die Vorsorgeindikationen für das ASB Mutter-Kind-Therapiezentrum
finden Sie in der Navigation unter Indikationen.
Wie geht es weiter?
Die Krankenkasse bzw. der MDK entscheidet über die Genehmigung einer
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme anhand der vorliegenden Unterlagen. Er
kann hierzu eine persönliche Begutachtung der Patientin/des Patienten
durchführen. Bei ablehnendem Bescheid ist ein Widerspruchverfahren möglich.
Was geschieht nach der Kur?
Sie erhalten von der Klinik einen ärztlichen Kurbericht, in dem neben
Verlauf und Erfolg der Kurmaßnahme auch konkrete Vorschläge für
weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen aufgezeigt werden.
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