Der Weg zur Kur

1. Ihr Weg zur Kur
2. Formulare
3. Informationen für Beihilfe- und Privatversicherte
4. Kurberatungs- und Vermittlungsstelle
5. Wichtiges zur Mutter-Kind-Kur
6. Nichttherapiebedürftige Personen (Begleitpersonen und Begleitkinder)

Ihr Weg zur Kur

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie zwei Möglichkeiten, eine Kur zu beantragen:

1. Möglichkeit
Bundesweit existieren ca. 1 300 Beratungs- und Vermittlungsstellen für Mütter und Mutter-Kind-Maß-
nahmen, die sich in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände (AWO, Diakonie, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Caritas oder DRK) befinden. Die Beratungsstellen kennen auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung die speziellen Behandlungskonzepte und Schwerpunkte der Kurhäuser und werden Ihnen helfen, die für Sie geeignete Einrichtung zu finden. Suchen Sie sich aus dem Telefon-
verzeichnis, dem Internet (www.muettergenesungswerk.de/Informationen/Kontakte) oder aus Presseerzeugnissen eine Beratungsstelle in Ihrer Umgebung heraus.

1. Vereinbaren Sie einen Termin.
2. Neben der Beratung über Inhalt und Therapiemöglichkeiten einer Mutter-Kind-Kur erhalten Sie
    auch Atteste für den/die behandelnden Arzt/Kinderarzt.
    Sie können sich die Atteste auch hier downloaden und ausdrucken.
3. Die ausgefüllten Atteste (Formulare) geben Sie an die Beratungsstelle. Eventuell erfolgt während
    des Beratungsgespräches bereits eine Abstimmung über den Kurzeitraum und entsprechend Ihrer
    Indikation/en die Vorauswahl für ein Kurhaus. (siehe auch Fachinformation für Ärzte)
4. Die Beratungsstelle beantragt die Kur bei Ihrer Krankenkasse.
5. Bei Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse erfolgt die verbindliche Reservierung in der Kurklinik
    durch die Beratungsstelle.
6. Weiterhin hilft Ihnen die Beratungsstelle
    - durch Abstimmungen bei der Kurvorbereitung, Terminplanung u. ä,
    - bei Widersprüchen,
    - bei der Kurnachsorge durch Gesundheitsangebote oder Gesprächskreisangebote,
    - als Navigator bei weiteren Gesundheits- oder sozialen Problemen.

2. Möglichkeit
Sie beantragen die Kur direkt über die Krankenkasse.

1. Sie lassen sich bei Ihrer Krankenkasse einen Kurantrag geben und reichen diesen, ausgefüllt
    durch den Arzt Ihres Vertrauens, bei Ihrer Krankenkasse selbst ein.
2. Die Krankenkasse wird die Kurbedürftigkeit prüfen und Ihnen ein Kurhaus und evtl. Termin
    vorschlagen.
3. Änderungen und Abstimmungen oder Widersprüche regeln Sie selbstständig.
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Formulare des MGW zum Download
- Ärztliches Attest für Mutter/Vater medizinische Vorsorge (§24 SBG V) (.pdf)
- Ärztliches Attest Kind (.pdf)
- Hinweise zum Ausfüllen der Atteste (.pdf) (Bitte zum Arzt mitnehmen)
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Wichtige Informationen für Beihilfeversicherte und/oder privatversicherte Patienten

- Das ASB Mutter-Kind-Therapiezentrum ist mit den Häusern Heidesanatorium und Meeresbrise im
  Sinne der Beihilfevorschriften mit Bescheid des Gesundheitsamtes Bad Doberan als Sanatorium
  anerkannt und erfüllt die Voraussetzungen des § 7 der Beihilfeverordnung.
- Wir führen in unseren Häusern besondere Heilbehandlungen (z. B. mit Mitteln der physikalischen
  Therapie wie Bäder, Bestrahlungen usw. oder durch besondere Formen der Ernährung) durch und
  verfügen über die dafür erforderlichen Einrichtungen und Pflegepersonen.
- Eine ärztliche Betreuung ist ständig gewährleistet und der Pflegedienst ist 24 Stunden besetzt.
- Wir unterstehen der ständigen Aufsicht des Gesundheitsamtes Bad Doberan.
- Wir nehmen nur Patienten auf, die einer stationären Behandlung bedürfen.
- Wir sind nicht mit einem Beherbergungsbetrieb räumlich verbunden.
- Unser Tagessatz ist vollpauschaliert und wird auch nur pauschal abgerechnet.
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Kurberatung und Vermittlung

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung einer Mutter/Vater-Kind-Kur gern in der Kurberatungsstelle
des Arbeiter-Samariter-Bundes:

ASB Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Kurberatungs- und Vermittlungsstelle
Schleswiger Straße 6
18109 Rostock

Tel. 0381 67071-1 oder -31
Fax 0381 6707122
E-Mail kurberatung@asb-mv.de
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Wichtig zu wissen

Mutter-Kind-Kuren sollen eine Schwächung der Gesundheit beseitigen, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde, oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung vorbeugen.

Grundsätzlich hat jede Mutter Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur, wenn diese medizinisch erforderlich ist. Allein das "Mutter sein" begründet keinen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur, da diese Kuren keinen Urlaub darstellen, sondern medizinische Maßnahmen sind.

Eine Mutter-Kind-Kur dauert in der Regel 21 Tage. An- und Abreisetag ist Dienstag.

Mutter-Kind-Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Wenn Ihr Antrag auf Mutter-Kind-Kur abgelehnt wurde, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Wir informieren Sie gern in unserer Kurberatungsstelle über Ihre Möglichkeiten.

Krankenversicherte bezahlen in der Regel einen Eigenanteil von 10,00 Euro pro Tag. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, sollte mit diesem Eigenanteil Ihre Zuzahlungsgrenze erreicht werden. Sie können im Härtefall von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Ihre Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit.
Fahrtkosten zur stationären Vorsorgemaßnahme werden von der Krankenkasse übernommen. Bei stationärer Vorsorge beträgt der Eigenanteil 10 %, mind. 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro pro Person (auch für Ihr Kind). Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Bitte informieren Sie
sich bei der Deutschen Bahn über Vergünstigungen zu Ihrem Fahrpreis, insbesondere für Kinder.
Über Regelungen für den Transport des Gepäcks informiert Sie Ihre Krankenkasse.
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Nichttherapiebedürftige Personen (Begleitkinder und Begleitperson)

Bei einer Mutter-Kind-Kur muss die Mutter behandlungsbedürftig sein und alle Behandlungsmöglich-
keiten am Wohnort sollten bereits ausgeschöpft sein. Die mitreisenden Kinder können, wenn medizinisch erforderlich, ebenfalls in den Einrichtungen behandelt werden. Über die Behandlungs-
kosten für die Kinder entscheidet Ihre Krankenkasse.

Sollten Sie oder eines Ihrer Kinder nur als Begleitperson bewilligt worden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Krankenkasse nur die Kosten für Unterkunft und Vollverpflegung übernimmt. Diese Kostenübernahme beinhaltet keine medizinisch/therapeutischen Behandlungen. Sind Sie der Meinung, dass medizinisch-therapeutische Behandlungen notwendig sind, dann wenden Sie sich bitte vor Antritt der Kurmaßnahme an Ihren Hausarzt oder den Medizinischen Dienst der Krankenkasse und bemühen sich um die Einstufung als Patient.
Eine Beantragung während der Maßnahme ist nicht zu empfehlen, da sehr viel Therapiezeit verloren geht und es erfahrungsgemäß sehr viel Unruhe für Sie bedeutet.
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