Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind/Ihre Kinder bei uns begrüßen zu dürfen. Bevor es soweit ist, haben wir Ihnen einen Wegweiser mit vielen wichtigen Informationen und den nötigen Formularen zusammengestellt, welche für die Vorbereitung der Vorsorge relevant und interessant sind.
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie zwei Möglichkeiten, eine Kur zu beantragen:
Bundesweit existieren ca. 1.300 Beratungs- und Vermittlungsstellen für Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen, die sich in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände (AWO, Diakonie, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Caritas oder DRK) befinden. Die Beratungsstellen kennen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung die speziellen Behandlungskonzepte und Schwerpunkte der Vorsorgehäuser und werden Ihnen helfen, die für Sie geeignete Einrichtung zu finden. Beratungsstelle in Ihrer Umgebung finden Sie im Telefonverzeichnis, im Internet (www.muettergenesungswerk.de/beratungsstellensuche oder in Presseerzeugnissen.
Mutter-Kind-Vorsorgen sollen eine Schwächung der Gesundheit beseitigen, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde, oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung vorbeugen.
Grundsätzlich hat jede Mutter Anspruch auf eine Mutter-Kind-Vorsorge, wenn diese medizinisch erforderlich ist. Allein das "Mutter sein" begründet keinen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Vorsorge, da diese Vorsorgen keinen Urlaub darstellen, sondern medizinische Maßnahmen sind.
Eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur dauert in der Regel 21 Tage. An- und Abreisetag ist Dienstag.
Wir nehmen schwangere Patienten die bei Vorsorgebeginn die 24.SSW noch nicht überschritten haben auf, sowie Patienten mit einem maximal Gewicht von 140kg.
Diese Vorsorgen gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Wenn Ihr Antrag auf Mutter-Kind-Vorsorge abgelehnt wurde, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Wir informieren Sie gern in unserer Kurberatungsstelle über Ihre Möglichkeiten.
Krankenversicherte bezahlen in der Regel einen Eigenanteil von 10,00 Euro pro Tag. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, sollte mit diesem Eigenanteil Ihre Zuzahlungsgrenze erreicht werden. Sie können im Härtefall von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Ihre Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit.
Fahrtkosten zur stationären Vorsorgemaßnahme werden von der Krankenkasse übernommen. Bei stationärer Vorsorge beträgt der Eigenanteil 10 %, mind. 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro pro Person (auch für Ihr Kind). Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich bei der Deutschen Bahn über Vergünstigungen zu Ihrem Fahrpreis, insbesondere für Kinder.
Über Regelungen für den Transport des Gepäcks informiert Sie Ihre Krankenkasse.
Bei einer Mutter-Kind-Vorsorge muss die Mutter behandlungsbedürftig sein und alle Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort sollten bereits ausgeschöpft sein. Die mitreisenden Kinder können, wenn medizinisch erforderlich, ebenfalls in den Einrichtungen behandelt werden. Über die Behandlungskosten für die Kinder entscheidet Ihre Krankenkasse.
Sollte eines Ihrer Kinder als Begleitperson bewilligt worden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Krankenkasse nur die Kosten für Unterkunft und Vollverpflegung übernimmt. Diese Kostenübernahme beinhaltet keine medizinisch-therapeutischen Behandlungen. Sind Sie der Meinung, dass medizinisch-therapeutische Behandlungen notwendig sind, dann wenden Sie sich bitte vor Antritt der Vorsorgemaßnahme an Ihren Hausarzt oder den Medizinischen Dienst der Krankenkasse und bemühen sich um die Einstufung als Patient.
Eine Beantragung während der Maßnahme ist nicht zu empfehlen, da sehr viel Therapiezeit verlorengeht und es erfahrungsgemäß sehr viel Unruhe für Sie bedeutet.
Strandstraße 22
18181 Ostseeheilbad Graal-Müritz